ist datteln4 unheilbar krank

IST DATTELN 4 UNHEILBAR KRANK?

07.04.2018

In den letzten sechs Wochen haben zwei Meldungen zum Kraftwerksneubau die Dattelner Öffentlichkeit erreicht:
1. Die Landesregierung hat Ende Februar 2018 beschlossen, zu Lasten der Bevölkerung den erlaubten Quecksilberausstoß von Datteln 4 zu verdoppeln
2. Uniper SE spricht in einer Pressemitteilung vom 8. März 2018 davon, dass die Untersuchung der Schäden an der Kesselanlage länger dauere als ursprünglich angenommen. Das Unternehmen könne weitere Verzögerungen nicht ausschließen.

Doch gerade diese zweite Meldung birgt verborgene Sprengkraft. Die Wählergemeinschaft Die Grünen im Rat der Stadt Datteln erwartet von den Vertretern des Unternehmens umfassende Antworten auf die Fragen
Ist Datteln 4 unheilbar krank?
Kann Datten 4 rechtzeitig in Betrieb gehen?
Muss sich der Rat der Stadt Datteln noch einmal mit dem BPlan 105a Löringhof befassen?
Lange Zeit sah es so aus, als ob die nächsten Kapitel der nicht enden wollenden Geschichte um das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 außerhalb Dattelns geschrieben würden. Nachdem der Rat der Stadt Datteln den Satzungsbeschluss zum BPlan 105a gefasst hat, ging das Verfahren seinen rechtsstaatlichen Weg. Befürworter und Gegner des umstrittenen Projektes richteten sich auf ein langess gerichtliches Verfahren vor dem OVG in Münster und dem BVG in Leipzig ein.

Mit der technischen Panne rund um den T24-Stahl und den defekten 35.000 Schweißnähten der Kesselanlage könnte der Rat der Stadt Datteln aber erneut in den Mittelpunkt des Geschehens rücken. Denn im Durchführungsvertrag, den die Stadt Datteln und der EON Kraftwerke GmbH am 25. April 2014 unterzeichnet haben, verpflichtet sich EON, „das Kraftwerk Datteln 4 spätestens 30 Monate nach Erteilung der letzten für den Betrieb erforderlichen Zulassungsgenehmigung entsprechend der Vorhabenbeschreibung fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen.“ (§ A-2, Abs. 1c).

„EON ist bekannt, dass die Stadt den Bebauungsplan nach § 12 Abs. 6 BauGB aufheben soll, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der in den vorgenannten Absätzen vereinbarten Fristen durchgeführt wird.“ (§ A-2, Abs. 4)

Die  „letzte für den Betrieb erforderliche Zulassungsgenehmigung“  hat die Bezirksregierung Münster am 19. Januar 2017 erteilt. Im Rahmen der Informationsveranstaltung sollten alle beteiligten Parteien ihre Position darlegen, ob ihrer Meinung nach der BPlan 105a, nach Ende der 30-Monats-Frist, vereinbarungsgemäß am 20. Juni 2019 aufzuheben ist, wenn das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 bis zu diesem Termin nicht fertiggestellt und in Betrieb genommen worden sein sollte.

Deshalb hat die Wählergemeinschaft Die Grünen den folgenden Antrag gestellt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern von Uniper SE eine Informationsveranstaltung zur Schadenssituation der Kesselanlage des Kohlekraftwerks Datteln 4  (hier mögliche Folgen der T 24-Stahl-Problematik) für den Ausschuss und für Bürger der Stadt Datteln zu vereinbaren.

In seiner Sitzung am 9. Mai 2018 hat der Rat der Stadt Datteln beschlossen, einen Vertreter des Kraftwerkserbauers in den nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Bauen und Verkehr am 03.Juli 2018 einzuladen.
 

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