Umfangreiche Artenschutzauflagen
08.09.2025
Es ist lange her: Als damals (seit 2005) die Debatte um den Bau der umstrittenen B474n geführt wurde, war einer der entscheidenden Gründe für unsere Ablehnung des Natur und Landschaft zerstörenden „Dattelner Stummels“, dass die ersten Planungen viel zu wenig Rücksicht auf die Lebensräume seltener Fledermausarten genommen hatten. Fledermäuse sind durch das Naturschutzgesetz geschützt und ihr Habitat darf nicht beschädigt werden.
Umweltbewusste Mitmenschen werden es mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, Kfz-Fahrende werden möglicherweise genervt reagieren: Die Genehmigungsbehörde scheint diese Kritik wohl in ihren zahlreichen Auflagen an die bauende Straßen.NRW berücksichtigt zu haben, die der Landesbaubehörde auferlegt haben, einen umfassenden Schutz für die Fledermäuse zu schaffen, bevor sie die Straße für den Verkehr freigeben dürfen. Anders ist es nicht zu verstehen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster trotz der gut begründeten Klagen nichts gegen den Planfeststellungsbescheid einzuwenden hatte und Baurecht erteilte.

Nun steht Straßen.NRW vor dem Dilemma, diesen „umfassenden Schutz für die Fledermäuse“ mit Hilfe baulicher Maßnahmen herzustellen. Denn die Straßenbauer haben große Probleme mit den Überflughilfen für Fledermäuse, die auf Höhe des Waldgebiets „Die Teipe“ installiert werden.
Der Dattelner Fledermausexperte Alfons Pennekamp vom Naturschutzbund (NABU) Ostvest befürchtet gar, dass die Umsetzung dieser Maßnahme zwar ein guter Wille, aber als Schutzmaßnahme nicht wirklich wirksam sei. Wir erleben gerade ein massives Artensterben, letztlich verstärkt jeder massive ökologischer Eingriff in die Natur diese Tendenz und ist eigentlich nicht wieder gut zu machen, selbst wenn man mit irgendwelchen Ausgleichmaßnahmen versucht, etwas zu retten.
Es ist unstrittig, dass durch den Bau der Bundesstraße der Lebensraum der Tiere in zwei Hälften geteilt worden ist. Im Laufe der ihres Lebens entwickeln Fledermäuse feste Flugrouten und Jagdgebiete – nun führt die neue Straße mitten durch diese hindurch. Der bereits gebaute knapp vier Meter hohe Maschenzaun soll deshalb verhindern, dass die nachtaktiven Flattermänner vom Verkehr erfasst werden. Doch dieser Zaun entspricht bei Weitem nicht den strengen Auflagen der Genehmigungsbehörde, denn einige Fledermausarten, wie die Zwergfledermaus oder das Braune Langohr, sind Tiefflieger. Sie fliegen einfach über den Zaun hinweg und sinken dann sofort wieder.
Eine jüngst veröffentlichte Studie der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (Bast 2025) mit dem Titel „Evaluierung der Wirksamkeit bestehender Überflughilfen für Fledermäuse an Straßen“ kommt zu dem Ergebnis, dass durch einen Zaun lediglich 50 Prozent der Tiere an den untersuchten Standorten gefahrlos über den Verkehr hinwegflogen, so dass es mindestens einen zweiten Zaun auf der anderen Straßenseite braucht, damit die angedachte Schutzmaßnahme auch beim großen Rest Wirkung zeigt.

Doch der instabile Baugrund am Waldstück „Die Teipe“ sorgt für neue Probleme: Die Überflughilfen für Fledermäuse müssen mit Stahlbeton-Bohrpfählen in der Erde verankert werden. Das verzögert die endgültige Freigabe der Bundesstraße für den fließenden Verkehr.

Übrigens: Ein straßenbegleitender Radweg entlang der neuen Bundesstraße ist bei der Planung nicht berücksichtigt worden. Lediglich das kurze Teilstück der B474n auf der Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal ist an das Wegenetz für Radfahrer angeschlossen worden und kann auch bereits genutzt werden. Radfahrende sind halt keine Bedrohung für Fledermäuse.