neubau fluechtlingsunterkunft markfelder strasse

Verbrennt Bürgermeister Dora fahrlässig Steuergelder?
Flüchtlingsunterkunft nur für drei Jahre Nutzung genehmigt
12.02.2018

Fast 4 Millionen Euro will die Stadt Datteln in die Hand nehmen, um auf dem Festplatz an der Markfelder Straße eine neue Flüchtlingsunterkunft in Festbauweise zu errichten. Jetzt hat sie die Genehmigung für den Bau der Anlage bekommen mit der Auflage, sie nach dreijähriger Nutzungszeit wieder abreißen zu müssen.

Rechtfertigt die kurze Nutzungsdauer von drei Jahren die Ausgabe von fast 4 Millionen Euro?
Die dauerhafte Nutzung einer Flüchtlingsunterbringung in Festbauweise hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Datteln untersagt, da der Festplatz im Außenbereich liegt: Massive Steingebäude dürfen dort deswegen nach Bundesbaugesetz nicht errichtet werden (§ 246 BBG); lediglich eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von drei Jahren ist im Rahmen der Neuregelung zur Bewältigung der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen im Jahre 2016 eingeführt worden. Diese Karte ist jetzt von der Stadtverwaltung gezogen worden, das finanzielle Risiko tragen am Ende jedoch die Dattelner Steuerzahler. (Warum eigentlich steht darüber nichts in Ihrer Zetung, Herr Wallkötter? - vgl. Bericht in der Dattelner Morgenpost am 05.02.2018)

Dabei gilt der Beschluss der Rates weiter, in Datteln Geflüchtete möglichst dezentral in angemietetem Wohnraum unterzubringen. Über die positiven Auswirkungen dieser Entwicklung kann nicht genug berichtet werden. Dass die Stadtverwaltung nunmehr als Kehrtwendung eine „Entmietung“ angemieteten Wohnraums anstrebt und betreibt, steht in krassem Widerspruch zu besagtem Ratsbeschluss.

Und die große Hoffnung, dass die Schießplatz Losheide in naher Zukunft geschlossen wird, zerbröselt den Befürwortern der Flüchtlingsunterkunft in unmittelbarer Nähe der Anlage zwischen den Fingern. Die bestimmt nicht zu den Ärmsten im Lande zählende Jägerschaft in ganz Nordrhein-Westfalen braucht diese Anlage für ihr Training und ihr Hobby. Ihr Einfluss und ihre finanziellen Möglichkeiten sind so groß, dass der Bestand der Anlage für die nächsten Jahrzehnte gesichert sein dürfte. Wunschdenken ist hier nicht zielführend, sondern die realistische Beurteilung der Interessen aller Beteiligten. Von den hilflosen Geflüchteten erwartet man Verständnis für die Nähe ihrer Unterbringung zu lauten Knallgeräuschen; Menschen dagegen, die in Frieden und Freiheit aufgewachsen sind, würde man niemals zumuten, an dieser Stelle heimisch zu werden.

Namhafte Kritiker aus der Ärzteschaft und den Kirchen haben auf die gravierenden Auswirkungen der Schießplatzbetriebes auf traumatisierte Kriegsflüchtlinge aufmerksam gemacht. Eine dauerhafte Genehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe dieser ohrenbetäubenden Lärmquelle dürfte selbst in einem ordentlichen Bebauungsplanverfahren nicht zu erreichen sein. Überörtliche Genehmigungsbehörden oder das Oberverwaltungsgericht in Münster werden diesem Spuk sicherlich einen Riegel vorschieben; die verbauten 4 Millionen Euro müsste sich Bürgermeister André Dora dann als seinen Beitrag zur öffentlichen Geldverbrennung zuschreiben. Schon jetzt hat er aber angekündigt, dass er daraus keine persönlichen Konsequenzen zu ziehen bereit ist, weil er sich nur als Handlanger des Rates sieht: seine Aufgabe bestehe halt darin, die Beschlüsse dieses Gremiums umzusetzen.

Dabei ignoriert der Bürgermeister die Tatsache, dass er durch seine Beratung des Rates natürlich das Meinungsbild der meisten Ratsmitglieder beeinflusst. Bei anderen Gelegenheiten geizt er nicht mit Hinweisen darauf, dass er als Jurist rechtskundig sei. Wenn dem wirklich so ist, sollte er sich nicht nur moralisch in der Verpflichtung sehen, die Konsequenzen seines Handelns zu tragen.
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