Keine Fristverlaengerung fuer Datteln4

Keine Fristverlängerung für Datteln 4

Die Wählergemeinschaft Die Grünen beantragt, den Bebauungsplan 105a nach § 12 Abs. 6 BauGB nach Ablauf der 30-Monats-Frist am 20.07.2019 aufzuheben.
20.05.2019

Es ist relativ sicher, dass Uniper mit den Fristen zur noch immer möglichen Inbetriebnahme von Datteln 4 in Verzug geraten wird. Uniper wird also aufgrund der Verzögerungen notgedrungen Anträge an die Stadt Datteln und/oder an die Bezirksregierung Münster zur Fristverlängerung stellen müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Dattelner SPD die Forderung erhoben, „im Rahmen einer behördlich zugestandenen Fristverlängerung Uniper aufzuerlegen, bei einer möglichen Inbetriebnahme des Kraftwerkes auf die Verbrennung von schädlichem Petrolkoks zu verzichten“.
Für die Wählergemeinschaft die Grünen greift diesen Vorstoß der SPD viel zu kurz. Mit ihrem Antrag forciert die Partei weiter - entgegen jeder Vernunft - die Inbetriebnahme von Datteln 4. Die Sorge der SPD um die Gesundheit der Bevölkerung ist demnach geheuchelt, denn jede andere gesundheitsschädliche Auswirkung der Verbrennung schadstoffbehafteter Kohle wird billigend in Kauf genommen. Im Gegensatz zur SPD lehnen wir jedoch (wie auch mittlerweile der Meinungsstand der Bundesregierung) jede Maßnahme zur Inbetriebnahme des Kraftwerks rigoros ab. Seit 2005, also seit dem Beginn der Planungen von Datteln 4 in unmittelbarer Nähe der Dattelner Wohnbebauung hat die Wählergemeinschaft Die Grünen nicht nur die Forderung nach dem Verzicht auf die Verbrennung des „schädlichen Petrolkoks“ erhoben, sondern ständig verlangt, die Verbrennung von dreckiger Steinkohle mit all seinen Schadstoffen (inklusive des hochgiftigen Quecksilbers) im falsch platzierten Kraftwerk Datteln 4 generell nicht zu gestatten.

Der Vorstoß der SPD ist nicht gedacht, Datteln 4 zu verhindern, obwohl es jetzt möglich ist und obwohl wir im Sinne der Kohlekommission handeln würden. Neue Kohlekraftwerke sollen nach dem Kohlekompromiss nicht mehr ans Netz. Der Schlüssel dazu liegt ein Stück weit in Datteln, die SPD nutzt ihn nicht. Denn:

Unter § A-2, Abs. 1 Punkt c) des am 25.04.2014 zwischen der Stadt Datteln und E.on geschlossenen Durchführungsvertrages heißt es:
„Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das Kraftwerk Datteln IV spätestens 30 Monate nach Erteilung der letzten für den Betrieb erforderlichen Zulassungsentscheidung entsprechend der V o r h a b e n b e s c h r e i b u n g fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen.“

Die 30-Monats-Frist aus dem städtebaulichen Vertrag vom 25.04.2014 läuft seit dem 19.01.2017 und spätestens am 20.07.2019 ist der Bebauungsplan 105a vertragsgemäß durch die Stadt Datteln aufzuheben, wenn das Kraftwerk nicht wie vorgesehen und beschrieben in Betrieb sein sollte. Eine aufschiebende Wirkung kommt nicht in Frage, weil die Genehmigungsbehörde den sofortigen Vollzug der erteilten Genehmigung angeordnet hatte und aufgrund der Rechtsverfahren keine Verzögerung der Bauarbeiten eingetreten ist. Die Verzögerung hat allein der Vorhabenträger E.on/Uniper zu verantworten, weil er den maroden T24 Stahl eingebaut hatte, obwohl die Probleme mit der Qualität dieses Stahls seit 2011 bekannt waren.

Gemäß Durchführungsvertrag und der darin enthaltenen Fristenreglung ist eine Änderung der im Durchführungsvertrag genannten Fristen zwar einvernehmlich und/oder bei bestehenden rechtlichen Hemmnissen möglich. Für die Wählergemeinschaft Die Grünen kommt aber eine Fristverlängerung wegen unvorhersehbarer oder nicht im Einflussbereich des Vorhabenträgers liegender Ereignisse (§ A-2 Abs. 3) nicht in Frage, denn sowohl die Vertreter der Stadt als auch E.on/Uniper SE kannten 2014 den Sachverhalt des verbauten maroden T24 Stahls bestens und die Kenntnis dieses Sachverhaltes ist sodann auch in die Ausarbeitung der Fristenregelung (30-Monate) des Durchführungsvertrags eingeflossen. Die 30-Monats-Frist wurde demnach von beiden Parteien als ausreichend und angemessen zur Behebung dieses Problems erachtet. Es gibt mithin keinerlei Gründe die Fristen zum Nachteil der städtebaulichen Ziele zu ändern, bzw. von der Vorhabenbeschreibung des Vorhabenträgers abzuweichen.

Die SPD versucht nun, diesen Umstand der Fristenregelung auf ihre Weise zu nutzen, um das Kraftwerk in einem bestimmten Punkt umweltfreundlicher und weniger schädlich werden zu lassen, sie will aber nichts unternehmen, um die Inbetriebnahme von Datteln 4 - trotz des aktuellen Diskussionsstandes - generell zu unterbinden. Die SPD benutzt den Hebel, den die Stadt jetzt nutzen könnte, nicht wirklich zum Stopp, sondern macht nur einen sehr kleinen Schritt in die richtige Richtung. Der Mut zu einem klaren Nein und zum Ausstieg aus der Kohleverstromung fehlt ihr immer noch. Das glaubt sie ihren Anhängerinnen nicht vermitteln und zumuten zu können.
Indem sie den Hebel, der sich unserer Stadt jetzt bietet nicht konsequent einsetzt, übernimmt sie zum wiederholten Mal vor Ort ein gutes Stück Mitverantwortung, wenn vor das unzeitgemäße  Kraftwerk keine Hürde aufgebaut wird und wenn Uniper in einer Rechtsposition verbleiben kann, die es dem Unternehmen erlaubt, später hohe Entschädigungen von der Allgemeinheit fordern zu können.

Eine Aufhebung des Bebauungsplans 105a böte nämlich zudem den Vorteil, dem Steuerzahler viel Steuergeld zu ersparen, da man die Verhandlungsgrundlage für eine Entschädigung entzieht, weil auf diesem Wege die Fehler allein Eon / Uniper zugeschrieben werden und somit ein betriebswirtschaftlicher Fehler nicht sozialisiert wird.


Die Wählergemeinschaft Die Grünen lehnt es deshalb ab, Uniper SE diese Fristverlängerung zu gewähren. Folglich beantragt sie, den Bebauungsplan 105a nach § 12  Abs. 6 BauGB nach Ablauf der 30-Monats-Frist am 20.07.2019 aufzuheben.


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