Bürgermeister-Stichwahl 2025: Gezerre um Neuauszählung


22.11.2025


Ohne jemals einen Blick in das Kommunalwahlgesetz und die dazu gehörende Kommunalwahlordnung des Landes NRW geworfen zu haben, poltern die meisten Kommentatoren in den Kommentarspalten der Sozialen Medien gegen die Zuverlässigkeit des Wahlprozesses und des ermittelten Wahlergebnisses. Sie sollten erst einmal einen Blick ins Gesetz riskieren: In § 34 (2) des Kommunalwahlgesetzes NRW steht nämlich: "Der Wahlausschuss ist an die vom Wahlvorstand getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen."

Diesen Paragrafen haben auch die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (und des Wahlausschusses) der Stadt Datteln als Leitlinie demokratischen und rechtsstaatlichen Handels zu beachten. Deshalb hat der Wahlausschuss den einen festgestellten Rechenfehler berichtigt, die weiteren Prüfungen werden von der angerufenen Rechtsanwaltskanzlei zu Recht als "überobligatorisch" bezeichnet, weil sie so vom Gesetz nicht vorgesehen sind.

Einsprüche gegen das amtlich ermittelte Endergebnis einer Wahl sind natürlich vor allem dann legitim, wenn strukturelle Manipulationen vermutet werden. Sie sollten aber stichhaltige Beweise für begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl enthalten und nicht auf einem diffusen Bauchgefühl oder auf der Basis von spekulativen Wahrscheinlichkeitsrechnungen basieren. Ohne jeden Beweis gehen viele Kritiker von einem mutmaßliches Fehlverhalten der Wahlvorstände aus und behaupten, diesen Gremien sei grundsätzlich nicht zu trauen, da ja erfahrungsgemäß überall dort, wo Menschen tätig werden, auch Fehler passieren.

Solche Vorwürfe knüpfen an ein generelles Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen an, sind aber durch keine Belege gestützt. In Mühlheim, der Stadt, die oft als Modellkommune für das Recht auf Neuauszählung angeführt wird, konnten – außer der fehlerhaften Zuordnung der Stimmen auf die beiden Bewerber in einem Wahlbezirk – keine weiteren Zählfehler in den anderen Wahlbezirken festgestellt werden. Das zeugt von der Sorgfalt der Wahlhelfer.

Und in Datteln: Was waren das für Leute? Was hatten wir für Wahlvorstände? Besteht unsere Stadt nur noch aus unfähigen Analphabeten, die nicht lesen und rechnen können? Waren die Kritiker nicht selbst Teil der Wahlvorstände? Gehörten sie nicht selbst zu den Leuten, denen sie heute nicht mehr über den Weg trauen?


Es ist das Ziel interessierter Kreise - unter dem Deckmantel der Forderungen nach maximaler Transparenz und dem Senden von mutmaßlichen demokratischen Signalen - das Vertrauen in den Staat und das Handeln seiner gesetzlich berufenen Organe dauerhaft strategisch zu untergraben. Ohne stichhaltigen Beweis wird behauptet, „die Bürgerschaft“ insgesamt zweifele am amtlich ermittelten Endergebnis. Dem entgegnen wir: Nicht „die Bürgerschaft“ insgesamt, sondern nur der extrem laute rechtskonservative Teil der Bürgerschaft zweifelt die Wahl an.

Eine demokratische Wahl ist aber nicht der Willkür Einzelner zu unterwerfen, sondern sie und das Vertrauen in sie ist zu schützen, damit Demokratie funktioniert. Durch Mehrfachkontrollen und öffentliche Nachprüfbarkeit ist das deutsche Wahlsystem besonders sicher. Auch deshalb wird mit Sicherheit in großen Teilen „der Bürgerschaft“ kein „fader Beigeschmack“ bleiben, sollte der Wahlprüfungsausschuss nach reiflicher Beratung und Abwägung in der nächsten Sitzung zu dem Ergebnis kommen, den Einsprüchen nicht stattzugeben und dem Rat zu empfehlen, die Bürgermeister-Stichwahl für rechtmäßig zu erklären.