Einwendung zum newPark
25.06.2025
Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Ortsverbände in Castrop-Rauxel, Datteln und Waltrop halten die Rieselfelder Waltrop/Datteln weiterhin für ungeeignet für eine großindustrielle Nutzung. Deshalb setzen wir uns nach wie vor für den Erhalt der landwirtschaftlich genutzten Flächen ein, die zugleich als wichtiges Naherholungsgebiet dienen.
Deshalb fordern die Ortsverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW, die Rieselfelder Datteln/Waltrop im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) klar als Standort für einen „NewEnergyPark“ auszuweisen – und sind damit weiterhin gegen eine großindustrielle Nutzung wie den geplanten newPark.
Beteiligt auch Ihr Euch am Verfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW, 3. Änderung mit Eurer persönlichen Einwendung. Richtet Euer Schreiben an die
Landessregierung NRW, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.

Hier unsere Argumente für eine Stellungnahme an die Landesregierung:
- Neue Industrieansiedlungen gehören auf Brachflächen, die es in der Umgebung großflächig gibt, bspw. in Castrop-Rauxel auf der Knepper-Fläche, in Lünen auf der Steag- oder auf der Datteln 1-4-Fläche. Diese Industriebrachen sind infrastrukturell angebunden (Verkehrs-u. Leitungswege, Wohn- und Lebensraum für dort Arbeitende und ihre Familien). Die weitere Zersiedelung, Versiegelung und Industrialisierung der knappen Ressource natürlicher Boden verstößt unseres Erachtens gegen den, laut Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24. März 2021, Schutzauftrag des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.
Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Weiterhin erklärt es die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Zusammenfassend kann man sagen, die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber auch zum Schutz künftiger Generationen. - Landwirte brauchen die Rieselfelder dringend zum Anbau von Futter- und Nahrungsmitteln. Ohne diese geraten sie in Existenznot.
- Wir Menschen brauchen Grünzüge als Frischluftschneisen und Naherholungsgebiete.
- Die Natur braucht das hochwertigste ausgewiesene europäische Schutzgebiet Lippeauen (FFH). Es darf nicht durch direkt angrenzende Industrieflächen belastet werden, sondern muss weiterentwickelt werden.
- Die Idee des BUND ist eine zukunftsfähiger Kompromissvorschlag: Statt des newParks einen NewEnergyPark in den Rieselfeldern zu entwickeln, bringt Gewerbesteuern in die Stadtkassen, ggf. mit einer Bürgergenossenschaft günstigen klimaschützenden Strom in die Region und es muss dafür nur ein sehr kleiner Teil der Agrarfläche für Windräder oder AgriPV-Anlagen zwischen den Feldern abgegeben werden. Windräder direkt am Vogelschutzgebiet Lippeauen sind nicht ideal, aber „aushaltbar“ für den Klimaschutz. Und AgriPV-Anlagen erhöhen bei richtiger Gestaltung die Biodiversität.
Im LEP-Entwurf ist im Passus „landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ die Option des Energieparks für erneuerbare Energien durch die schwarz-grüne Landesregierung NRW möglich gemacht worden. Auch das „Ziel 2-3 Änderungen für mehr Schutz der Freiflächen“ ist zu begrüßen.
Aber diese Aussagen im LEP reichen mit Sicht auf den Standort Datteln/Waltrop nicht aus.
Ich rege an:
1. Der Begriff Energiepark muss klar definiert werden: Ein Energiepark dient zur Erzeugung erneuerbarer Energien und landwirtschaftlicher Produkte. Der Erholungswert der weiterhin landwirtschaftlich geprägten Fläche muss erhalten werden. Außerdem sind Anlagen zur Speicherung oder zur Herstellung von Wasserstoff aus, am Ort erzeugter, erneuerbarer Energie möglich. Benötigte Batteriegroßspeicher für den NewEnergy Park befinden sich bereits in der Bauleitplanung auf dem Waltroper Trianel-Gelände, einer vorhandenen Altindustriebrache.
2. Der Standort Datteln/Waltrop muss durch einen Energiepark in Anspruch genommen werden. Dieser muss mindestens die Waltroper Fläche des Standortes umfassen, sollte aber auch auf die gesamte Fläche ausgedehnt werden.
3. Der festzuschreibende Erhalt der Landwirtschaft folgt der Feststellung des Entwurfs, dass dieser Standort im Hinblick auf die den Frei- bzw. Naturraum schützenden raumordnerischen Belange der sensibelste der vier über den LEP gesicherten Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben ist.
4. Ich lehne den Verlust von unversiegelter, landwirtschaftlich Fläche zugunsten von Industrie- oder Gewerbeanlagen grundsätzlich ab, solange noch genügend Industriebrachflächen zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass man unserer Forderung nicht folgen will, muss der Flächenbedarf klarer formuliert werden, um eine kleinteilige Zersiedelung zu vermeiden.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihrer Verantwortung für die künftigen Generationen nachzukommen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Überprüfen und überarbeiten Sie den Entwurf des LEP in Bezug auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24. März 2021.