Dillenburg Offenlegung-Einwendungen

Anregung für Einwendungen


Datteln, im November 2020


An

Regionalverband Ruhr,

Regionalplanungsbehörde Referat 15,

Postfach 10 32 64,

45032 Essen


Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr

Beteiligung der Öffentlichkeit


Einwendung gegen den

SACHLICHEN TEILPLAN REGIONALE KOOPERATIONSSTANDORTE ZUM REGIONALPLAN RUHR

(Entwurf)


Diese Einwendung richtet sich gegen die Aufnahme des Kooperationsstandortes Dillenburg (Oer-Erkenschwick / Datteln) in die Liste der geeigneten Standorte für die Ausweisung eines neuen Industrie-/Gewerbegebietes.


Planungsrechtlich ist der größte Teil der Fläche (Sachstand März 2020) im GEP Emscher-Lippe bisher überwiegend als Waldbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung festgelegt. Seit dem Ende des Bergbaus ist zudem die Ausweisung eines kleinen Teils der ca. 63 ha großen Gesamtfläche als Freiraumbereich für die zweckgebundene Nutzung Aufschüttungen und Ablagerungen eines naheliegendes Bergwerkes obsolet.


Die vertiefende Prüfung hat ergeben, dass der Standort Dillenburg wenig geeignet ist. Die Prüfung kommt zu dem Egebnis, dass für dieses Plangebiet erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Die erheblichen Umweltauswirkungen werden überwiegend durch die Betroffenheit von schutzwürdige Böden, Klimafunktionen, klimarelevante Böden, UZVR prognostiziert.


Wie ist es zur Aufnahme des Standortes Dillenburg in die Liste der Kooperationsstandorte gekommen?

 

Im Auftrag des Kreises Recklinghausen und der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH (wmr) wurde im Jahr 2015 ein „Interkommunales Wirtschaftsflächenkonzept für den Kreis Recklinghausen" erarbeitet. Die Stadt Datteln war hieran – ohne die Beteiligung von Bürgerschaft, Rat und Fachausschüssen – beteiligt und hat für den Bewertungsprozess der Einzelstandorte vier Standorte gemeldet, auf denen grund-sätzlich eine Gewerbeflächenentwicklung in größerem Umfang denkbar ist: Fläche Ruhrzink; Fläche ehern. Kraftwerk; Fläche Löringhof; Fläche Dillenburg (Oer-Erkenschwick/Datteln).

Für den Kreis Recklinghausen ergaben sich insgesamt 15 Standortmeldungen, deren Eignung als Gewerbefläche (z. B. hinsichtlich planerischer Festsetzung, Verkehrsinfrastruktur, Aufbereitungsbedarf, Eigentumsstruktur, schützenswerter Belange im Bereich Boden, Wasser, Landschaft und Natur) und als Kooperationsstandort der Regionalplanung bewertet wurde. Für jeden Standort wurde dazu ein Datenblatt angelegt. Gleichzeitig fanden begleitende Gespräche auf Ebene der Kommunalverwaltungen statt.


Die vorgenommene Standortbewertung weist bereits darauf hin, dass durch eine Gewerbeflächenentwicklung schützenswerte Böden und insb. auf Dattelner Gebiet auch schützenswerte Landschaftsstrukturen (Kleinstrukturen und Gewässer) beeinträchtigt werden können. Aufgrund der erhöhten Lage des Standortes kann auch von einer bedeutsamen Funktion für den Frischluftaustausch ausgegangen werden.


Am 13. März 2019 hat sich im Rat der Stadt Datteln keine Mehrheit für die Weiterführung der Projektes Dillenburg gefunden. Die Mehrheit des Rates hat in ihren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Gewerbepark Dillenburg will.


Daraufhin ist die Stadt Datteln nie der interkommunalen Vereinbarung zur Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten im Kreis Recklinghausen beigetreten. Und die Verwaltung der Stadt Datteln wurde nie beauftragt, die interkommunale Vereinbarung einzugehen sowie an den zentralen Elementen der interkommunalen Vereinbarung –Analyse des lokalen und regionalen Flächenbedarfs, Fortschreibung des interkommunalen Wirtschaftsflächenkonzepts, Nutzung des virtuellen Flächenkontos– aktiv mitzuwirken.


Am 25. November 2020 stimmten die Mitglieder des Rates der Stadt Datteln mit großer Mehrheit dafür, dass die Pläne nicht weiter verfolgt werden. In der Debatte sprach sich Dr. Marco Zerwas (Grüne) u.a. gegen einen Gewerbepark Dillenburg aus, weil die dort beheimateten Landwirte regionale landwirtschaftliche Produkte liefern würden. In Zeiten des Klimawandels müsse die Fläche auch deshalb gesichert werden, weil sie ganz Datteln mit Frischluft versorge.

Argumente gegen die Ausweisung der Fläche als Industrie-/Gewerbergebiet


Unter den vorgesehenen 24 Standorten in dieser Liste des RVR erscheint der Standort 14 „An der Dillenburg“ als einer der ungeeignetesten Standorte, ja als vollkommen ungeeigneter Standort für eine großflächige Industrieansiedlung. Zahlreiche Gründe sprechen gegen diesen Standort, im Grunde würde schon einer der Gründe ausreichen, um diesen Standort als Industriegelände nicht weiterzuverfolgen.


Der Umweltbericht zum nun vorgelegten Entwurf des Sachlichen Teilplans nennt bezogen auf den Standort Dillenburg folgende erhebliche Umweltauswirkungen:

- Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung;

- Flächeninanspruchnahme von Flächen mit sehr hoher klimaökologischer Bedeutung;

- Flächeninanspruchnahme von klimarelevanten Böden mit Funktionen als Kohlenstoffsenke;

- Flächeninanspruchnahme eines unzerschnittenen, verkehrsarmen Raumes;


Im Ergebnis werden für den Standort „An der Dillenburg“ die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt.



Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung

- Betrachtung der Bodenqualität

Das Gebiet „An der Dillenburg“ besteht aus jungfräulichen „schutzwürdigen“ Ackerböden und wertvollem Naturwald. Es wäre ein Irssinn, einen solch ertragreichen Ackerboden zu zerstören und der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen. Eine Umwandlung von Teilen der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche in Industrie- / Gewerbeflächen gefährdet die Existenz der heute dort ansässigen Betriebe (bäuerliche Höfe, Landfleischerei).



Flächeninanspruchnahme von Flächen mit sehr hoher klimaökologischer Bedeutung

- Betrachtung des Gebitets als klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum

Mit der Planung des Industriegebietes Dillenburg handelt die Stadt Datteln gegen ihr eigenes Handlungskonzept, in dem Böden und Frischluftschneisen nachhaltig geschützt werden sollen.

Auszug aus dem städtebaulichen Handlungskonzept der Stadt Datteln: „Neben großflächigen lufthygienischen positiv wirksamen Waldbereichen gibt es von Westen in den besiedelten Bereich hineinragende Agrarbereiche mit hoher Funktion als Frischluftschneise.“ „Die vorhandenen Frischluftschneisen sind zu erhalten.“

Die vorhandene Frischluftschneise ist für die gesamte Bevölkerung besonders im Innenstadtbereich von großer Wichtigkeit, da meistens der Wind aus westlicher Richtung weht. Das Gebot der Nachhaltigkeit verpflichtet uns, den Verbrauch von bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzter Naturlandschaft zu minimieren. Die Abholzung der alten Buchen einer Frischluftschneise - gerade in immer heißer werdenden Sommern - zu zerstören, halten wir für das genaue Gegenteil dessen, was wir für die Zukunft brauchen.



Flächeninanspruchnahme von klimarelevanten Böden mit Funktionen als Kohlenstoffsenke

– Betrachtung der klimaökologischen Bedeutung

In dem Gebiet befinden sich CO2 speichernde Bereiche mit einer sehr hohen klimaökologischen Bedeutung (Kohlenstoffsenken). Durch einen früheren Bachlauf, in dem sich jahrelang das Wasser sammelte, sind anmoorige Böden mit hohem Anteil an organischer Masse entstanden, die unter besonderen Schutz des Bundesbodenschutzgesetzes gestellt sind. Ein Eingriff, wie ihn die vorgelegten Planungen vorsehen, würde eine erhebliche Freisetzung von klimaschädlichem Kohlendioxid und Stickoxid bedeuten. Zudem sind diese Böden sehr wichtig für das Kleinklima un den Wasserhaushalt in den beiden Städten Datteln und Oer-Erkenschwick. Das Gebiet gilt als ,,Biotopverbundfläche".



Flächeninanspruchnahme eines unzerschnittenen, verkehrsarmen Raumes

- Betrachtung der Verkehrsanbindung

Der Kooperationsstandort „An der Dillenburg“ zählt zu den bislang unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen in der Metropole Ruhr. Er ist gekennzeichnet durch eine äußerst ungünstige Verkehrsanbindung; kein anderer Standort in der Liste ist weiter entfernt von einer Autobahnauffahrt als die Dillenburg (7,5 km). Augenblicklich ist eine Anbindung der Fläche an das überörtliche Verkehrsnetz nur über bereits überlastete Straßen und stark frequentierte Kreuzungen möglich. Eine im Falle der Aufnahme des Gebietes in die Liste der Kooperationsstandorte unumgängliche Ertüchtigung dieser Situation würde hohe Folgekosten nach sich ziehen: der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wäre aus Steuermitteln zu finanzieren. Diese nicht sofort ersichtlichen, aber dennoch unvermeidlichen Investitionslasten der öffentlichen Hand lassen den Standort negativ hervorstechen und sollten daher zu einer Ablehnung führen.


Auf welchem Wege soll der Verkehr aus dem Industriegebiet geführt werden? Über die Holtgarde? Über Oelmühlenweg bzw. Hachhausener Straße?


Das Industriegebiet wird mit sehr hohem zu erwartenden Verkehrsaufkommen an einer Stelle geplant, wodurch die gleichen Verkehrswege belastet werden, die jetzt schon überlastet sind. Dies ist im Übrigen auch der Klagegegenstand der Stadt Datteln gegen die Westfleischerweiterung in Oer-Erkenschwick.

Industriebetriebe, die sich auf solch großen Flächen ansiedeln (vorgesehen sind Betriebe > 5 ha), generieren eine LKW-Frequenz von mindestens 1000 Einheiten/Tag; sie suchen deshalb einen Standort in der Nähe einer Autobahnausfahrt. Für ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen ist ein Industriegebiet ohne gute Verkehrsanbindung uninteressant. Schon heute sind die neuralgischen Kreuzungen in Oer und Meckinghoven verkehrsmäßig überfordert; bei einer Verdoppelung bzw. Verdreifachung der LKW-Zahlen drohen hier noch längere Staus und Fahrzeiten.


Die beiden Dattelner Straßen Oelmühlenweg und Hachhausener Straße sind heute nur für den Anliegerverkehr geöffnet. Beide Straßen sind Alleen mit wunderschönen alten Bäumen. Es gibt weder Fußgängerwege noch Mittelstreifen. Um sie LKW-tauglich zu machen, müsste man die prächtigen Bäume fällen, ein offensichtlicher Frevel an Natur und Landschaft am westlichen Rand unserer Stadt.



Klärung der eigentumsrechtlichen Flächenverfügbarkeit

Nach gutachterlicher Meinung ist die homogene Eigentümerstruktur von Vorteil. Tatsächlich liegen keinerlei Informationen vor, ob die eigentumsrechtliche Flächenverfügbarkeit realisierbar scheint. Hier ist auszuloten, unter welchen Bedingungen und mit welchem Zeithorizont eine eigentumsrechtliche Flächenverfügbarkeit gewährleistet werden kann. So gefährdet z.B. die angedachte Halbierung der bewirtschafteten Flächen die wirtschaftliche Existenz des ansässigen Landwirts und seiner Familie. Die Überlebenschance kleiner Höfe muss in der heutigen Zeit als sehr gering eingestuft werden.



Außerdem:

In dem betroffenen Gebiet befinden sich streng geschütze Arten, denen wir ihren Lebensraum nachhaltig zerstören würden (z.B. Bechsteinfledermaus und Fransenfledermaus).


Es verbietet sich, dieses Gebiet, das den Charakter eines Naherholungsgebietes hat und in der unmittelbaren Nähe des Landschaftsschutzgebietes Dillenburg ist, Nahrungsgrundlage für zahlreiche Tiere und Insekten bietet und ein stark frequentiertes Gebiet für den Fahrradtourismus darstellt, nachhaltig zu zerstören. Die schöne, freizeitwirtschaftlich genutzte Landschaft, die das Bild unserer Kulturlandschaft wesentlich prägt, sehen wir als Schutzgut vor visueller, auditiver und olfaktorischer Verschmutzung.


Das Egalisieren der massiven Niveauunterschiede des Geländes von mehr als 50 m, die Verkehrsanbindung, Zu- und Abwasserleitungen und die Energieerschließungen führen zu hohen Erschließungskosten, die zumindest von der Stadt Datteln vorfinanziert werden müssten. Eine überregionale Förderung unverbauter Freiraumflächen ist nicht nachhaltig gedacht.


Gerade im Einmündungsbereich des Oelmühlenweges zur Friedrich-Ebert-Straße und im erst vor kurzem geplanten angrenzenden Neubaugebiet haben sich viele Familien mit kleinen Kindern angesiedelt. Diesen Familien wären neben einem Industriegebiet, mit allen Folgen, wie Lärm, Abgasen und deutlich mehr Verkehrsaufkommen bei offensichtlich nicht auskömmlicher Infrastruktur durch den zu erwartenden zusätzlichen LKW-Verkehr unzumutbar stärker verkehrsbelastet; diese stärkere Verkehrsbelastung ist ihnen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht nachrichtlich mitgeteilt worden. Negative Auswirkungen auf den Wert der Häuser sind nicht auszuschließen.


Es besteht auch die Gefahr, dass dieser Standort - da im Nirgendwo liegend - gerade für (Störfall-)Betriebe mit einem hohen Schadstoffausstoß (Dreck, Lärm, Feinstaub etc.) interess nt werden könnte; die Abstandsbedingungen sind im Kernbereich des Ruhrgebiets viel schwieriger zu erfüllen als in der Fläche.



All dies zeigt auf, dass die Fläche „An der Dillenburg“ als Industrie- / Gewerbegebiet ungeeignet ist.



Der Gutachter schlägt vor:

Eine Begrenzung der negativen Umweltauswirkungen sowie einer Flächeninanspruchnahme von im Bestand unversiegelten Flächen konnte erzielt werden, in dem ehemalige Kraftwerksstandorte, Schachtanlagen u.ä. als Standort für „Regionale Kooperationsstandorte“ ausgewählt wurden. Der Flächenumfang von GIBz „Regionale Kooperationsstandorte“ auf bereits im Bestand gewerblich genutzten Flächen beträgt 363 ha. Dies entspricht ca. 31 % der Gesamtflächeninanspruchnahme detailliert geprüfter GIBz „Regionaler Kooperationsstandort“.


Wir unterstützen die gutachterliche Empfehlung det Schaffung von Arbeitsplätzen auf Konversionsflächen, wie wir sie auch in Datteln haben. ehemaliges Steinkohlekraftwerk Datteln I-III; wir verwahren uns aber gegen den ungezügelten und ungebremsten Flächenverbrauch, die Umwandlung derart wertvoller, fruchtbarer und ertragreicher Ackerböden in Industrieflächen, wir fordern Abstand zu nehmen von der weiteren Zersiedelung der Landschaft in den verbleibenden Erholungsräumen für die Bewohner der Stadtregion Ruhrgebiet.

Offenlegung - Bürgerbeteiligung



Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat in ihrer Sitzung am 15.06.2020 beschlossen, den vorgezoge-nen Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr zu erarbeiten (vgl. §§ 6, 19 Abs. 1 LPlG NRW) und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Be-langen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen (vgl. § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW).

Anlass der Aufstellung des sachlichen Teilplans ist die Absicht, zeitnah ein bedarfsgerechtes Angebot an großen zusammenhängenden Wirtschaftsflächen zu sichern, die sich für die Ansiedlung von flächenintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben eignen. Zu diesem Zweck sollen die folgenden 24 aufgeführten Standorte als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung mit der Zweckbindung (GIBz) „Regionale Kooperationsstandorte“ festgelegt werden (siehe auch Abbildung: Sachlicher Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr).


Ein "Kooperationsstandort" ist eine 63 ha große, augenblickich landwirtschaftlich genutzte Fläche am westlichen Stadtrand An der Dillenburg in Datteln und Oer-Erkenschwick.


Die Umsetzung des Regionalplans wird Auswirkungen auf die Umwelt haben. Daher ist gemäß § 8 ROG eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden beteiligt (vgl. § 8 Abs. 1 ROG). Ihnen wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen schriftlich zu äußern (vgl. § 34 Verordnung zur Durchführung des LPlG NRW). Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichtes oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese im Umweltbericht berücksichtigt. Der Umweltbericht ist im Sinne der in § 8 Abs. 1 ROG aufgeführten Umweltschutzgüter gegliedert. Aufgrund der Lage einiger Festlegungen im Umfeld zu Natura 2000-Gebieten wurden auch FFH-Vorprüfungen durchgeführt. Detaillierte Prüfungen zur raum- und umweltverträglichen Ausgestaltung des Vorhabens bleiben den nachfolgenden Planungsstufen vorbehalten.


Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW ist der Entwurf des Raumordnungsplans zusammen mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren zweckdien-lichen Unterlagen öffentlich auszulegen und der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.Unter Anwendung des § 3 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) wird von einer öffentlichen Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, vor Ort abgesehen. Die Auslegung wird insofern durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Planunterlagen können für die Dauer von zwei Monaten

vom 28. September 2020 bis einschließlich 30. November 2020

unter nachfolgendem Link www.regionalplanung.rvr.ruhr eingesehen werden. Stellungnahmen im Rahmen der digitalen öffentlichen Auslegung können innerhalb der Auslegungsfrist vom 28. September 2020 bis einschließlich 30. November 2020 

  • vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr oder
  • per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen oder
  • per Telefax an 0201 2069-369 abgegeben werden.


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