BVG gibt Datteln4 zurueck an OVG

Bundesverwaltungsgericht gibt "Datteln 4" zurück an das OVG in Münster

07.12.2023


Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig urteilt, dass die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 erneut geprüft werden muss. Es ist den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster nicht gefolgt und hat die angefochtenen Urteile aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. Das OVG hat zu Unrecht angenommen, dass der Suchraum für alternative Standorte auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Ruhr zu erstrecken ist.

Uns hier in Datteln bereitet vor allem Sorge, dass das Kraftwerk jedes Jahr, in dem es weiterhin Strom produziert, bis zu 8,4 Mio. Tonnen Kohlendioxid in die Luft bläst; in einem durchschnittlichen Jahr stößt der hässliche, 180 Meter hohe Kühlturm außerdem mindestens 24,9 Kilogramm Quecksilber, 429 Tonnen Schwefeloxide und 1.190 Tonnen Stickoxide aus.


Deswegen hofft die Wählergemeinschaft, dass das OVG Münster jetzt die gewichtigen Argumente der Kläger gewissenhaft prüft und zu dem endgültigen Urteil kommt, dass einer oder mehrere der Gtünde so zwingend sind, dass der Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 für nichtig erklärt werden muss.


Stimmen zum Urteil:


Ska Pennekamp vom Netzwerk „Datteln 4 stoppen wir“: „Da das Kraftwerk weiterhin nur rund 400 Meter neben einem Wohngebiet steht und weiter unablässig Schwermetalle, Quecksilber und Feinstaub in der Region verteilt, sind wir optimistisch, dass das OVG, wie schon 2009 und 2021, gegen Datteln 4 urteilt. Das finale Ende des Kraftwerks und damit der Abriss des ,Schwarzbaus‘ sind weiterhin nicht vom Tisch.“



Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND-NRW: „Das Urteil zeigt, wie schwer es ist, Umweltschutzrecht gerade gegen solche Großvorhaben effektiv durchzusetzen. Trotz zahlreicher gewonnener Klagen wurde das Kraftwerk fertig gebaut und ist in Betrieb. Nach der heutigen Entscheidung beginnt die bereits 17 Jahre andauernde juristische Auseinandersetzung von vorne. Das ist heute ein schlechter Tag für das Klima und die Umwelt.“



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